Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB · Fassung 1.3

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) § 1 Geltungsbereich (1) Diese AGB gelten für die Nutzung des E-Rechnungs-Dienstes der FHC+P GmbH (nachfolgend „Anbieter") durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Angebot an Verbraucher besteht nicht. Ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB besteht dementsprechend nicht. § 2 Leistungsgegenstand (1) Der Anbieter stellt eine Software zur Erstellung, Prüfung und Verarbeitung elektronischer Rechnungen (EN 16931 / ZUGFeRD / Factur-X) bereit, nutzbar per Weboberfläche und Programmierschnittstelle (API). (2) Die Nutzung erfolgt auf Basis vorab erworbener Guthaben („Credits"). § 3 Registrierung und Konto (1) Für die Nutzung ist ein Konto erforderlich. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. § 4 Preise und Zahlung (1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Kaufs angegebenen Preise. Guthaben verfällt nicht. (2) Der Verbrauch erfolgt gewichtet je Vorgang (z. B. Erstellung, Prüfung, KI-Import). (3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Zahlung kann der Anbieter den Vertrag außerordentlich kündigen. § 5 Pflichten des Nutzers (1) Der Nutzer ist für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm eingegebenen Rechnungs- daten selbst verantwortlich. § 6 Verfügbarkeit (1) Der Anbieter bemüht sich um hohe Verfügbarkeit, schuldet diese jedoch nicht unterbrechungsfrei (Wartung, höhere Gewalt). § 6a Gewährleistung (1) Es gilt das gesetzliche Mängelrecht (§§ 437 ff. BGB). Bei Mängeln der Software leistet der Anbieter zunächst Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, auf eigene Kosten. § 7 Haftung (1) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht die Haftung für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (§ 309 Nr. 7 lit. a BGB) oder für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz betroffen ist. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Verletzung von Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. § 8 Datenschutz (1) Es gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters. § 9 Änderungen der AGB (1) Der Anbieter kann diese AGB anpassen. Nutzer werden bei der nächsten Anmeldung auf eine neue Fassung hingewiesen und müssen dieser zustimmen, um den Dienst weiter zu nutzen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Nutzer den Dienst nach Ablauf von vier Wochen nach Hinweis weiterhin nutzt, sofern er die neue Fassung nicht ausdrücklich ablehnt. § 10 Schlussbestimmungen (1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters. § 10a Abo-Tarife (Monats-Tarife) (1) Neben dem verbrauchsabhängigen Credit-Modell bietet der Anbieter optionale Monats-Tarife ("Abo") an. Umfang und Preise ergeben sich aus der Preisübersicht zum Zeitpunkt der Bestellung; alle Preise netto zzgl. gesetzlicher USt. (2) Der Vertrag kommt mit erfolgreicher erster Zahlung zustande und verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern nicht zuvor gekündigt. Abrechnung monatlich im Voraus über Stripe. Preis und Vertragsbedingungen (Tarifbeschreibung, Preisübersicht) werden dem Nutzer vor Auslösung der Zahlung angezeigt. (3) Kündigung jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats (Profil → Abo oder Textform). Bis zum Ende des bezahlten Zeitraums bleibt der Leistungsumfang bestehen; danach wechselt das Konto automatisch in das Credit-Modell. Keine anteilige Erstattung bereits gezahlter Monatsentgelte. (4) Vom Tarif umfasst sind die in der Tarifbeschreibung genannten Grundleistungen. Zusatzleistungen (insb. Echtheits-Siegel jenseits enthaltener Kontingente, eingebettete Anlagen, KI-Import, zusätzliche Team-Nutzer, API-Aufrufe) werden weiterhin über Credits abgerechnet. Vorhandenes Credit-Guthaben bleibt unberührt und verfällt nicht. (5) Als missbräuchliche Nutzung gilt insbesondere die Nutzung des Tarifs zur systematischen Erbringung von Dienstleistungen für mehr als 10 Dritte oder die Überschreitung von 10.000 API-Aufrufen pro Monat, sofern dies das durchschnittliche Nutzungsmuster des Tarifs deutlich übersteigt. Der Anbieter wird dem Nutzer vor einer Umstellung oder Kündigung Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Nach Ankündigung berechtigt dies zur Umstellung auf verbrauchsabhängige Abrechnung oder zur außerordentlichen Kündigung. (6) Scheitert eine fällige Monatszahlung endgültig, endet der Tarif zum Ende des bezahlten Zeitraums; das Konto wechselt automatisch in das Credit-Modell. (7) Tarifwechsel: Upgrades werden sofort wirksam (anteilige Berechnung), Downgrades zum Beginn der nächsten Abrechnungsperiode. Preisänderungen sind nur zulässig, wenn sie auf einer Änderung der Kostenstruktur oder gesetzlicher Vorgaben beruhen, werden unter Angabe der Gründe mindestens sechs Wochen vorher in Textform angekündigt und gelten nur für Folgezeiträume. Dem Nutzer steht im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung ausgeübt werden kann. § 10b Firmengruppen (mehrere Absenderfirmen) (1) Der Anbieter kann einem Nutzer die Funktion freischalten, in seinem Konto (Hauptkonto) weitere Absenderfirmen anzulegen (Gruppenfirmen). Hauptkonto und Gruppenfirmen bilden eine Firmengruppe. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. Gruppenfirmen sind rechtlich selbständige Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, für die der Nutzer handeln darf, insbesondere mit ihm verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG. (2) Der Nutzer, der das Hauptkonto führt, legt die Gruppenfirmen an, verwaltet sie und schließt für jede Gruppenfirma den Vertrag über die Nutzung des Dienstes nach diesen AGB sowie den Auftragsverarbeitungsvertrag ab. Er sichert zu, von jeder Gruppenfirma dazu bevollmächtigt zu sein, und weist die Vollmacht auf Verlangen des Anbieters in Textform nach. Die Zustimmung des Hauptkontos zu diesen AGB und zu jeder späteren Fassung (§ 9) gilt für alle Gruppenfirmen; eine gesonderte Zustimmung der Gruppenfirmen findet nicht statt. (3) Für die Firmengruppe gemeinsam gelten die Anmeldung, das Team mit seinen Rollen, das Credit-Guthaben, der Tarif, die Einstellung zur KI-Funktion und die Zustimmung zu diesen AGB. Je Gruppenfirma getrennt geführt werden Stammdaten, Rechnungen, Nummernkreis, Archiv, verbundene Postfächer und Mahnwesen. Personen, denen der Nutzer Zugang zum Hauptkonto oder zu dessen Team gibt, können im Rahmen ihrer Rolle für alle Gruppenfirmen handeln. (4) Der Nutzer ist für die Nutzung des Dienstes durch die Gruppenfirmen und durch die Personen, denen er Zugang gegeben hat, verantwortlich wie für eigene Nutzung. Die Pflichten des Nutzers aus diesen AGB gelten für jede Gruppenfirma. Handelt der Nutzer für eine Gruppenfirma ohne deren Vollmacht, stellt er den Anbieter von Ansprüchen dieser Gruppenfirma frei, die darauf beruhen, soweit er die fehlende Vollmacht zu vertreten hat. (5) Credits und Tarife erwirbt und bezahlt allein der Nutzer für das Hauptkonto. Das Guthaben des Hauptkontos wird für die Vorgänge aller Gruppenfirmen verbraucht; ein eigenes Guthaben je Gruppenfirma besteht nicht. Der Anbieter stellt seine Rechnungen über Credits und Tarife an das Hauptkonto mit den dort hinterlegten Rechnungsdaten aus. Die Verrechnung innerhalb der Firmengruppe ist Sache des Nutzers. (6) Die erste Firma, das Hauptkonto, ist ohne Aufpreis enthalten. Für jede weitere Gruppenfirma, die nicht stillgelegt ist, wird je Kalendermonat eine Monatsgebühr in Credits vom Guthaben des Hauptkontos abgebucht. Maßgeblich ist der Kalendermonat nach der in Deutschland geltenden Zeit. Die Höhe der Monatsgebühr wird vor dem Anlegen einer Gruppenfirma im Dienst angezeigt. Die Gebühr für den laufenden Monat wird beim Anlegen und beim Wiederaktivieren einer Gruppenfirma sofort abgebucht, für jeden folgenden Monat zu dessen Beginn. Je Gruppenfirma und Monat wird die Gebühr höchstens einmal abgebucht; eine anteilige Berechnung findet nicht statt. (7) Reicht das Guthaben für die Monatsgebühr nicht aus, bleibt die Gruppenfirma bestehen und wird nicht stillgelegt. Bis die Gebühr abgebucht werden kann, lassen sich aus dieser Gruppenfirma jedoch keine neuen Rechnungen erzeugen; vorhandene Rechnungen und das Archiv bleiben zugänglich. Der Anbieter weist den Nutzer per E-Mail darauf hin. Sobald das Guthaben ausreicht, wird die Gebühr für den laufenden Monat abgebucht und die Sperre aufgehoben. Monate, für die die Gebühr mangels Guthaben nicht abgebucht wurde, werden nicht nachberechnet. (8) Änderungen der Monatsgebühr kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Sie gelten ab dem Kalendermonat, der auf das Wirksamwerden folgt. Der Nutzer kann betroffene Gruppenfirmen bis dahin stilllegen. (9) Der Nutzer kann eine Gruppenfirma jederzeit stilllegen und wieder aktivieren; das Hauptkonto kann nicht stillgelegt werden. Mit der Stilllegung endet die Monatsgebühr ab dem folgenden Kalendermonat; die Gebühr für den laufenden Monat wird nicht erstattet. Eine stillgelegte Gruppenfirma kann keine Rechnungen erzeugen und ist über ihre API-Schlüssel nicht erreichbar. Einzelne Gruppenfirmen werden nicht gelöscht: Ihre Rechnungen, ihr Archiv und ihr Nummernkreis bleiben gespeichert, damit gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 147 AO, § 257 HGB und die GoBD) und die Lückenlosigkeit der Rechnungsnummern gewahrt bleiben. Die Pflicht des Nutzers und der Gruppenfirmen zur eigenen gesetzeskonformen Aufbewahrung bleibt unberührt. Die Löschung personenbezogener Daten einer stillgelegten Gruppenfirma richtet sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag. (10) Eine Kündigung des Vertrags durch den Nutzer oder den Anbieter und die Löschung des Hauptkontos erfassen alle Gruppenfirmen. Nach Ablauf der Frist der Kontolöschung werden die Konten aller Gruppenfirmen und ihre personenbezogenen Inhalte gelöscht; Belege, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen, bleiben erhalten. Scheidet eine Gruppenfirma aus der Firmengruppe aus, etwa durch Verkauf, legt der Nutzer sie still und stellt ihr ihre Daten über die Exportfunktionen des Dienstes zur Verfügung. Die Übertragung einer Gruppenfirma in ein anderes Konto ist nicht vorgesehen.

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