Belegtransfer · GoBD-Archiv · Kanzlei-tauglich

E-Rechnung für DATEV: Belege prüfen, archivieren, übergeben

E-Rechnungen empfangen, gegen den offiziellen KoSIT-Validator prüfen und mit einem Klick als DATEV-Belegtransfer-Export an die Steuerkanzlei übergeben: alle Belegbilder plus strukturierter Belegdaten-Index, fertig für DATEV Unternehmen online bzw. Belege online.

Vom Posteingang bis zur Kanzlei

1 · Prüfen

Jede Rechnung validiert

Eingehende E-Rechnungen werden gegen den offiziellen KoSIT-Validator geprüft (EN 16931/XRechnung), inklusive IBAN-Betrugsabgleich gegen Ihre Lieferanten-Historie, bevor gezahlt wird.

2 · Archivieren

Original eingefroren

Jeder Beleg wird als unverändertes Original (PDF und XML) mit SHA-256-Prüfsumme archiviert, finalisierte Rechnungen sind nicht mehr änderbar. Das unterstützt die GoBD-konforme Aufbewahrung.

3 · Übergeben

DATEV-Export als ZIP

Ein Klick erzeugt den Belegtransfer-Export: Belegbilder plus Belegdaten-Index (CSV mit Nummer, Datum, Netto/USt/Brutto, Aussteller), zum Import in DATEV Unternehmen online bzw. Belege online.

Warum Belege statt Buchungssätze?

Automatisch erzeugte Buchungssätze scheitern in der Praxis am Kontenrahmen: der liegt beim Mandanten bzw. der Kanzlei, nicht beim Rechnungstool. Deshalb liefert unser Export bewusst die geprüften Originalbelege plus einen strukturierten Index, und die Kanzlei bucht im eigenen System mit ihrer eigenen Kontierungslogik. Das ist schneller, als fehlerhafte Automatik-Buchungen zu korrigieren, und es hält die Verantwortung dort, wo sie fachlich hingehört.

Für Steuerkanzleien

Kanzlei-Lizenz

Prüfung, Protokoll, Export gebündelt

Für Kanzleien mit vielen Mandanten bündeln wir Eingangsprüfung, Prüfprotokoll und DATEV-Export, damit Mandanten-Belege geprüft und übergabefähig ankommen statt als lose PDF-Sammlung.

Vertrauensschutz

Prüfprotokoll nach BMF-Schreiben

Zu jeder geprüften Eingangsrechnung gibt es ein Prüfprotokoll (PDF) mit KoSIT-Ergebnis und IBAN-Prüfung, der Validierungsbericht im Sinne des BMF-Schreibens vom 15.10.2025 (Rn. 35a). Mehr im Leitfaden.

Häufige Fragen: E-Rechnung & DATEV

Wie bekomme ich E-Rechnungen zu DATEV?

Über den DATEV-Belegtransfer-Export: ein ZIP mit allen archivierten Belegen (Belegbilder als PDF/XML) plus einem strukturierten Belegdaten-Index als CSV mit Nummer, Datum, Beträgen und Aussteller. Das ZIP importieren Sie bzw. Ihre Kanzlei in DATEV Unternehmen online oder DATEV Belege online als Belegbilder.

Erzeugt der Export fertige Buchungssätze?

Nein, bewusst nicht. Buchungssätze brauchen den Kontenrahmen und die Kontierungslogik des Mandanten, die liegen bei der Kanzlei. Der Export liefert die Belege plus einen strukturierten Index, damit die Kanzlei schnell und im eigenen System bucht, statt fehlerhafte Automatik-Buchungen zu korrigieren.

Welche Belege landen im DATEV-Export?

Alle archivierten Belege des Kontos: selbst erstellte Ausgangsrechnungen ebenso wie über das Postfach empfangene und geprüfte Eingangsrechnungen, jeweils als unverändertes Original (PDF und/oder XML) mit SHA-256-Prüfsumme eingefroren.

Ist die Aufbewahrung GoBD-konform?

Die Plattform unterstützt eine GoBD-konforme Aufbewahrung: Belege werden als unveränderte Originale mit Prüfsumme eingefroren, finalisierte Rechnungen sind nicht mehr änderbar, und der Gesamt-Export liefert ein Integritäts-Manifest samt Verfahrensdokumentations-Vorlage. Für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist empfehlen wir, den Export zusätzlich im eigenen Archiv abzulegen. Das ersetzt keine steuerliche Beratung.

Gibt es ein Angebot für Steuerkanzleien?

Ja. Für Kanzleien mit vielen Mandanten bündeln wir Eingangsprüfung, Prüfprotokoll und DATEV-Export in einer Kanzlei-Lizenz, damit jede Mandanten-Rechnung geprüft und sauber übergabefähig ankommt. Sprechen Sie uns an.

Was bringt das Prüfprotokoll für den Vorsteuerabzug?

Nach dem BMF-Schreiben vom 15.10.2025 (Rn. 35a) dürfen Sie sich bei Beachtung der Sorgfaltspflichten auf das technische Ergebnis einer Validierung verlassen; Nachweis ist der aufbewahrte Validierungsbericht. Genau den liefert unser Prüfprotokoll zu jeder geprüften Eingangsrechnung. Details im Leitfaden zu Vorsteuerabzug und Vertrauensschutz.

E-Rechnungen prüfen und sauber an DATEV übergeben

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