E-Rechnungspflicht seit 2025

E-Rechnung für Handwerksbetriebe

Sie haben genug am Hut mit der eigentlichen Arbeit. E-Rechnung nach EN 16931 erstellen und prüfen, ohne Buchhaltungsstudium und ohne Abo.

Pflicht seit 2025

Auch für kleine Betriebe

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, unabhängig von der Größe. Das Ausstellen folgt stufenweise bis 2028. Mit sichere-erechnung.de sind Sie bei beidem schon heute startklar.

Schneller ans Geld

GiroCode direkt auf der Rechnung

Jede Rechnung trägt automatisch einen GiroCode zum Scannen und eine persönliche „Jetzt zahlen"-Seite. Reagiert ein Kunde nicht, übernimmt das optionale automatische Mahnwesen die Erinnerung.

Kein Abo-Zwang

Bezahlen, was Sie nutzen

Ob 3 oder 30 Rechnungen im Monat: Sie zahlen pro Vorgang, kein Buchhaltungspaket, keine Schulung, kein Vertrag.

Häufige Fragen: E-Rechnung für Handwerksbetriebe

Muss ich als Handwerksbetrieb E-Rechnungen erstellen?

Empfangen müssen Sie E-Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025, unabhängig von der Betriebsgröße. Das Ausstellen wird stufenweise bis 2028 verpflichtend, abhängig von der Unternehmensgröße. Mit sichere-erechnung.de können Sie schon jetzt beides.

Brauche ich XML-Kenntnisse?

Nein. Sie füllen ein normales Formular aus (Kunde, Positionen, Beträge), wir erzeugen im Hintergrund das ZUGFeRD-PDF mit eingebettetem, KoSIT-geprüftem XML.

Wie komme ich schneller an mein Geld?

Jede Rechnung trägt einen GiroCode und einen „Jetzt zahlen"-Link. Zahlt ein Kunde nicht fristgerecht, übernimmt das optionale automatische Mahnwesen Zahlungserinnerung und Mahnstufen.

Was kostet das für einen kleinen Betrieb?

Rechnung erstellen 1 Credit, Prüfen inklusive IBAN-Betrugsschutz 3 Credits, kein Abo nötig. Der Start ist mit Gratis-Guthaben kostenlos.

Jetzt E-Rechnung erstellen & prüfen

Kostenlos starten, 10 Vorgänge gratis. Keine Kreditkarte.

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